Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

Bestellen Sie jetzt die notwendige TSE-Hardware & Software zur Kassensicherungsverordnung

Mehr Infos für Sie kurz und knapp zusammengestellt: Klicken Sie einfach auf den jeweiligen Bereich und die Beschreibung wird aufgeklappt.

Die Kassensicherungsverordnung ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die am 26.09.2017 ins Leben gerufen wurde. Die Verordnung schreibt die neuen Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen vor. Basierend ist die KassenSichV auf dem “Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” vom 16.12.2016.

Ab dem 01. Januar 2020 müssen in Deutschland Registrierkassen mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Diese TSE speichert alle Transaktionen in einem unveränderbaren Protokoll, das im Anschluss für das Finanzamt exportiert werden muss.

Folgende Punkte sind in der Kassensicherungsverordnung geregelt:

  • Die technische Sicherheitseinrichtung
  • Übermittlung der Kassendaten an das Finanzamt über eine Schnittstelle
  • Anmeldepflicht der Software bzgl. elektronischen Kasse beim Finanzamt
  • Belegausgabepflicht

Die Bestandteile der technischen Sicherheitseinrichtungn (TSE):

  • Sicherheitsmodul: Das Modul erstellt eine digitale Signatur und speichert diese ab
  • Speichermedium: Dort werden alle Daten gespeichert
  • Einheitliche digitale Schnittstelle: Die Schnittstelle ist für den Export der Daten zuständig

Bisher gab es kein einheitliches Format zum Auslagern der Daten für das Finanzamt. Dies ändert sich nun mit der Kassensicherungsverordnung und der neuen einheitlichen digitalen Schnittstelle.

Wir sind bereits mit der Programmierung der neuen Schnittstelle beschäftigt und werden Ihnen diese rechtzeitig zur Verfügung stellen.

Sie sind mit dem Easy2Bon Kassensystem selbstverständlich weiterhin auf der sicheren Seite. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, was Sie genau machen müssen und welche Schritte vorgenommen werden sollen.

Sobald die neue Schnittstelle zur Verfügung steht, erhalten Sie von uns in schriftlicher und digitaler Form Bescheid.

Weitere Einzelheiten folgen in Kürze.